Bei einer diagnostizierten Zöliakie kann man einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen.  Dieser hat für Zöliakie einen Wert von 20. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 kann man mit einem GdB von 20 bei der Steuererklärung einen Pauschbetrag von 384 Euro angeben.

Wie geht man vor, um einen GdB 20 zu bekommen? Zuerst muss man bei seinem Arzt um ein Gutachten bitten, das die Zöliakie bescheinigt. Dann geht es hier weiter, im Serviceportal von Baden-Württemberg:

https://www.service-bw.de/web/guest/leistung?p_p_id=details_WAR_suchegui&p_p_lifecycle=0&p_r_p_-358194435_id=281&p_r_p_-358194435_t=leistung&p_r_p_-358194435_title=Schwerbehindertenausweisbeantragen&_details_WAR_suchegui_tab=0

Bei Vorhandensein von mehreren Krankheiten kann der GdB und damit der Pauschbetrag deutlich höher sein. Wer damit schon zu tun hatte, wird sich mit diesem Thema auskennen.

Mehr Infos dazu

Haufe (Stand 22.03.2021): https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/behinderten-pauschbetragsgesetz_168_521068.html